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   OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21 (https://dejure.org/2022,15158)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.05.2022 - 3 MB 28/21 (https://dejure.org/2022,15158)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - 3 MB 28/21 (https://dejure.org/2022,15158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Fachkraft; Fachliche Eignung; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Infektionsschutzgesetz ; nachgelagerter Rechtsschutz; Rechtsverhältnis; Subsidiarität; vorbeugende Feststellungsklage; vorläufige Feststellung; vorläufiger ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Feststellung des Nichtvollzugs von Normen des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG ); Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris Rn. 24).

    Eine Feststellungsklage, mittels derer eine Rechtsnorm zur Überprüfung gestellt wird, ist jedenfalls gegen den Normgeber nur zulässig, wenn mangels administrativen Vollzugs kein konkretes Rechtsverhältnis zwischen Normanwender und Normadressat begründet, die Rechtsbeeinträchtigung bereits unmittelbar durch die Norm bewirkt wird und effektiver Rechtsschutz nur im Rechtsverhältnis zwischen Normgeber und Normadressat gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris Rn. 28).

    In solchen Fällen muss die Feststellung eines konkreten streitigen Rechtsverhältnisses zwischen Normadressat und Normanwender geklärt werden und nicht eine Rechtsbeziehung zum Normgeber (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Zwar lässt sich eine Tendenz der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung dahingehend erkennen, dass - jedenfalls soweit Verhaltensvorschriften in formellen Landesgesetzen und untergesetzlichen Normen betroffen sind - vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Form einer mit einem Eilantrag verbundenen negativen Feststellungsklage nach § 43 VwGO gesucht werden soll (vgl. für ein formelles Landesgesetz BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 84 ff.; für eine untergesetzliche Landesnorm BVerfG, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15; s. auch Barczak, DVBl 2019, 1040 ).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Zwar lässt sich eine Tendenz der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung dahingehend erkennen, dass - jedenfalls soweit Verhaltensvorschriften in formellen Landesgesetzen und untergesetzlichen Normen betroffen sind - vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Form einer mit einem Eilantrag verbundenen negativen Feststellungsklage nach § 43 VwGO gesucht werden soll (vgl. für ein formelles Landesgesetz BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 84 ff.; für eine untergesetzliche Landesnorm BVerfG, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15; s. auch Barczak, DVBl 2019, 1040 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - 1 B 830/18

    Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds an den neuen Dienstort;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Das hat namentlich Bedeutung für einen etwaigen erstinstanzlichen Gehörsverstoß, der durch nachholendes Vorbringen im Beschwerdeverfahren und dessen Berücksichtigung durch das Beschwerdegericht (ohnehin) "geheilt" würde (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.02.2019 - 1 B 830/18 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2021 - 1 MB 17/21 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Für vorbeugende Feststellungsklagen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme eines vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse zu fordern, wobei für vorbeugenden Rechtsschutz kein Raum ist, wo und solange der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 03.06.1983 - 8 C 43.81 -, juris Rn. 23 m. w. N.; Sodan, in: ders./Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43 Rn. 105).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn es einem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, eine entsprechende (Umsetzungs-)Entscheidung der Behörde abzuwarten und erst gegen diese gerichtlich vorzugehen, weil etwa die Gefahr besteht, schon durch die Entscheidung selbst würden "vollendete Tatsachen" geschaffen, sodass ein nachträglicher Rechtsschutz im Ergebnis womöglich bedeutungslos wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1986 - 8 C 5.85 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Ist das Feststellungsbegehren letztlich auf die Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm gerichtet, kann im Rahmen der Feststellungsklage die Feststellung ergehen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten nicht besteht, wobei als Bezugspersonen der Normgeber, der Normadressat und (als Vollzugsbehörde) der Normanwender in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 13.06 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein nicht mehr ausräumbarer oder sonst nicht mehr wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. Möstl, in: Beck'scher Online-Kommentar VwGO, 60. Ed., Stand: 01.10.2021, § 43 Rn. 27; Sodan, in: ders./Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43 Rn. 105) oder unmittelbar Sanktionen - etwa der Erlass eines Bußgeldbescheides - bevorstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind diejenigen rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 1 MB 17/21

    Zurückstellung eines Sonderbaus; Altenwohnanlage nach dem Bielefelder Modell

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21

    Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen

    vgl. auch Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 3 MB 28/21 -, juris, Rn. 17 f., das in einem gegen die Vollzugsbehörde (vgl. Rn. 18) gerichteten Verfahren zwar ein Rechtsverhältnis bejaht, aber ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung mit der Begründung verneint hat, für vorbeugenden Rechtsschutz bestehe kein Raum, weil der Betroffene in zumutbarer Weise auf nachträglichen Rechtsschutz gegen die Umsetzungsakte verwiesen werden könne (Rn. 19).

    Ob hinsichtlich dieser Antragsteller die Feststellungsanträge deswegen zulässig wären oder ob es nicht dennoch an der Voraussetzung fehlt, dass effektiver Rechtsschutz nur im Verhältnis zum Normgeber erlangt werden kann, weil eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug vorgesehen oder möglich ist, und im Übrigen ein Betroffener im Regelfall auch zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann, so käme zum Beispiel bei einem erfolglosen Bemühen um einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege eine gerichtliche Geltendmachung des Betreuungsanspruchs aus § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII in Betracht, bei der die Anwendbarkeit der Regelungen des Masernschutzgesetzes als Vorfrage zu klären sind, vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 12 B 1277/21 -, juris, Rn. 18; vgl. zu den Voraussetzungen vorbeugenden Rechtsschutzes: BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - 8 C 43.81 -, juris, Rn. 23, m. w. N.; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 3 MB 28/21 -, juris, Rn. 19, oder jedenfalls der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage greift, kann allerdings offenbleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21

    Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme

    Denn eine vollständige oder teilweise Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist nach Art. 19 Abs. 4 GG unbedenklich, wenn es darum geht, im Interesse der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes besonders schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile abzuwenden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (BVerfG, Beschluss vom 02.06.2021 - 2 BvR 899/20 - juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 WDS-VR 4.17 - juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 13.06.2022 - 6 B 581/22 - juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11; OVG SH, Beschluss vom 20.05.2022 - 3 MB 28/21 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.08.2021 - 12 S 1057/21 - juris Rn. 4).

    Es besteht ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Maßstab in Fällen der Vorwegnahme der Hauptsache etwa OVG SH, Beschluss vom 20.05.2022 - 3 MB 28/21 - juris Rn. 13), dass der Antragsteller in einem auf die Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG gerichteten Hauptsacheverfahren Aussicht auf Erfolg hätte.

  • VG Braunschweig, 15.11.2023 - 1 B 339/23

    Glyphosat; Pflanzenschutzrecht; Zulassung; Eilantrag Verlängerung der

    Anders liegt es dagegen, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. v. 05.07.2023 - 11 ME 120/23 -, juris, Rn. 49; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 22.06.2017 - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 17; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.5.2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2023 - 3 MB 8/23

    Durchführung eines Termins zur Erörterung der Sach- und Rechtslage in einem

    Ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß würde durch nachholendes Vorbringen im Beschwerdeverfahren und dessen Berücksichtigung durch das Beschwerdegericht (ohnehin) "geheilt" (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.05.2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Auch die vorläufige Feststellung eines bestimmten Sachverhalts ist im Verfahren des § 123 VwGO prinzipiell zulässig (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 14).
  • VG Lüneburg, 30.03.2023 - 3 B 25/23

    Altersbeschränkung; Aufsichtsperson; Spielhallen; Verbundspielhallen;

    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 24; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.5.2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 14).
  • VG Braunschweig, 21.03.2023 - 1 B 53/23

    Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NSpielhG)

    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 24; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.5.2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 14).
  • VG Braunschweig, 21.03.2023 - 1 B 89/23

    Aufsicht und Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2

    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 24; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.5.2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 14).
  • VG Braunschweig, 21.03.2023 - 1 B 75/23

    Aufsicht und Altersbeschränkung des Zutritts zu Spielhallen (§ 5 Abs. 1 Satz 2

    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 8 C 19/09 -, juris Rn. 24; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.5.2022 - 3 MB 28/21 -, juris Rn. 14).
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